Über die Beratung von ausländischen Männern

Männerberatung vor dem Hintergrund unterschiedlicher kultureller Gegebenheiten:
Betrachtet man  die in Wiesbaden bekannt gewordenen Gewalt-, Scheidungs- und Tötungsfälle, so entsteht der Eindruck, dass sie, ohne dies statistisch untermauern zu können, unter Arbeitsemigranten prozentual häufiger vorkommen als in deren Herkunftsland und auch häufiger als ihr Anteil in der Wohnbevölkerung  Wiesbadens.

Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass im Herkunftsland die betroffenen Familien bei Streitigkeiten auf Schlichtungsinstanzen wie Verwandtschaft zurückgreifen können. Hinzu kommt, dass unter den Bedingungen der Migration auch Handlungen mit Gewalt beantwortet werden, die im Heimatland nicht die gleichen schwerwiegenden Sanktionen nach sich ziehen würden. Es ist nicht das Weglaufen einer Frau per se, wodurch der Ehemann seine Ehre in Frage gestellt sieht. Das Weglaufen einer Frau im Heimatland impliziert in der Regel nicht, dass sie dadurch das Wertesystem der Ehre in Frage stellt. Wenn eine Frau auf der Flucht vor ihrem Ehemann in ihrer eigenen Familie Schutz sucht und damit ihrem Vater oder ihren Brüdern ihre eigene Ehre anvertraut, stellt sie das Prinzip der männlichen Kontroll- und Schutzfunktion nicht grundsätzlich in Frage. Aber wenn die Frau über keine Verwandten verfügt und auf deutsche Institutionen zurückgreifen muss, überträgt sie die Fremdkontrolle über ihre eigene Ehre einer nicht akzeptierten Instanz. Gerade dies aber erweckt den Verdacht auf Ehrlosigkeit, denn sie macht damit  einen familiären Konflikt behördlich bekannt.

In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass Institutionen, insbesondere deutsche, welche die Männer ausschließen, auf besondere Ablehnung stoßen. Die Flucht in ein Frauenhaus zum Beispiel kann somit den Konflikt verstärken und sogar Gewalt zwischen den Familien hervorrufen. Manchmal wird dadurch sogar eine gewaltlose Lösung und der dauerhafte Schutz der Frau verhindert oder erschwert.

Wenn eine Frau sich in eine als ehrlos ausgewiesene Institution/Situation begibt, wird sich Gewalt als eine Möglichkeit der Ehrenrettung legitimieren.
Nur wenn mit Rücksicht auf den traditionellen Ehrbegriff interveniert wird, kann Beratung, trotz der allgemeinen Verunsicherung und angesichts der Herausforderung neuer geschlechtsspezifischer Rollenbilder, eher angenommen werden.

Die Beratungsstelle für Männer und Jungen verschließt  sich nicht der Notwendigkeit einer Beratung von Männern und Jungen anderer Kulturen. Die Sprachprobleme und Kulturunterschiede versucht sie in Anerkennung der Kultur und des dort gültigen Ehrbegriff durch intensive Kontakte mit den entsprechenden religiösen, politischen oder familialen Autoritäten zu lösen. Sie pflegt Kontakte zu Kulturzentren der Stadt und steht in Kooperation mit Dolmetscherdiensten.

5 Eine genaue Polizeistatistik dazu gibt es nicht, da die Strafanzeigen nicht nach dem Merkmal „ausländische Personen" aufgenommen werden. Eine vorsichtige Auswertung und Zuordnung zu ausländisch klingenden Namen zeigt jedoch die erwähnte Tendenz, dass „ausländische Personen bei den Meldungen erheblich häufiger vorkommen, als ihr Anteil in der Wohnbevölkerung Wiesbadens ist." Vgl. Simmel-Joachim, Monika, Intervention bei häuslicher Gewalt. Statistische Auswertung der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Sozialdienst, Beratungsstellen und Frauenhäusern in Wiesbaden in der Zeit von März 2000 bis Dezember 2003, Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Wiesbaden, 2004, S. 17, Anm. 23, und unter Punkt 2.2.