Verlauf der Intervention bei häuslicher Gewalt

Tatereignis

Intervention der Polizei
Platzverweis

Ermittlungsergebnisse
an Staatsanwaltschaft
Sonderdezernat „Häusliche Gewalt"

Beauftragung der Gerichtshilfe als Clearingstelle

Kontaktaufnahme zum Täter
- Bericht zur Täterpersönlichkeit
- Therapie als Auflage

Kontaktaufnahme
zum Opfer
- Opferberichterstattung

Gerichtshilfe: Hilfe für wen?

Adresse
Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Teutonenstr. 3 A, 65187 Wiesbaden

Sprechzeiten
Mo-Fr  9.00-12.00 Uhr  u. nach Vereinbarung

MitarbeiterInnen
Verena König  Tel.: 0611-792318   
Ansprechpartnerin für AK Prävention …...
Bernd litzinger Tel.: 0611-792317   
Ansprechpartner für AK Männer und Gewalt…...
Fax: 0611-793310
     
Auftraggeber
Gerichte und Staatsanwaltschaften

Adressaten
Beschuldigte und Verurteilte ab 21 Jahre
und Opfer

Aufgabe
Gutachtliche Stellungnahme unter Berücksichtigung diagnostischer und prognostischer
Gesichtspunkte bei erwachsenen Straftätern/Straftäterinnen mit dem vorrangigen Ziel einer Entscheidungshilfe für Gerichte und Staatsanwaltschaften (§§ 160 Abs.3 u. 463 d StPO)

Tätigkeitsfelder

  • Ermittlungs- und Vorverfahren
  • Bewährungsverfahren
  • Gnadenverfahren
  • Widerrufsvermeidung (bei Bewährungen)
  • Täter-Opfer-Ausgleich (Kooperationsmodell)
  • Opferberichterstattung
  • Therapie als Auflage
  • Vermittlung in gemeinnützige Arbeit bei
Geldstrafentilgung (Tilgungsverordnung)Bewährungsauflagen (§ 56 b StGB)Einstellungsverfahren (§153 a StPO)